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Die Kostenschätzung

Am Anfang jeder Behandlung steht die Untersuchung, dann die Diagnose und damit verbunden ein Behandlungsvorschlag.

Es ist Ihr gutes Recht zu wissen, was eine Behandlung für einen Wert bedeutet. Sie können jederzeit eine Investitionsübersicht verlangen. Diese ist für Sie generell gratis (ausser bei extremem Zeitaufwand).

Ihre Frage nach einer Investitionsübersicht bedeutet für uns weder einen Vertrauensverlust, noch zeigt sie uns eine Insolvenz Ihrerseits.
Aus zeitlichen Gründen möchten wir aber nicht prinzipiell, sondern nur wenn Sie es möchten, eine schriftliche Investitionsübersicht erstellen.

Mündliche Kostenorientierungen werden prinzipiell nicht abgegeben, da sie selten präzise sind und Verwirrung stiften können.

Die schriftliche Investitionsübersicht wird erst nach definitiver Planung erstellt und ist damit im Rahmen der Abmachung verbindlich (Abweichungen, wenn keine Behandlungsänderungen nötig waren: +/- 15%) Die Investitionsübersicht hat eine Gültigkeitsdauer.

In der Regel wird bei Behandlungsbeginn eine ca. 30-40%-ige Anzahlung gefordert, damit die laufenden Kosten gedeckt werden können. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie am Ende der Behandlung nicht mehr den ganzen Betrag begleichen müssen und die Ausgaben besser steuern können.

Bitte beachten Sie auch unsere ausgedehnten und einmaligen Garantieleistungen (gültig ab 1.1.2002 )

Kostenschätzung und Kostenstruktur
Kostenschätzung und Kostenstruktur
Kostenschätzung und Kostenstruktur
Der Wandel der 100-Franken Note während der letzen paar Jahrzehnte

Schweizerische Zahnärztegesellschaft
Erklärungen der einzelnen Tarifpositionen

 

geändert am: 10.11.2008
 
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